Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jede Interaktion braucht eine klare und faire Grundlage
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für alle Buchungen und Interaktionen zwischen Wolfsgeheul und Schülern/Kunden. Ausnahmen zu den regeln werden nur mit vorheriger Absprache anerkannt.
STORNOS
Stornos sind bis 48 Stunden vor Beginn einer Einheit über den Mitgliederbereich möglich. Weniger als 48 Stunden vor Beginn ist eine schriftliche Meldung an kontakt@wolfsgeheul.com notwendig.
Weniger als 48 Stunden vor Beginn wird der volle Betrag einer Einheit eingehoben bzw. nicht rückerstattet, unabhängig von Absage oder nicht erscheinen. Die Zahlung entfällt nur, wenn ein anderer Schüler die Einheit übernimmt (keine Schnupperstunde) oder eine Arztbestätigung der Erkrankung vorliegt. Die Arztbestätigung ist unaufgefordert zu bringen du erst mit Vorlage erlischt der Zahlungsanspruch.
Gezahltes Guthaben wird zuerst aufgebraucht, bevor daraus entstehende Boni eingelöst werden. Pakete können nicht refundiert werden. Pakete sind namensbezogen und können ohne Bonus und nur mit Rücksprache mit Wolfsgeheul übertragen werden.
Gutscheine können nur gegen Dienstleisungen und Produkte eingelöst, und nicht refundiert oder in bar abgelöst werden.
Stornos von Workshops sind bis 14 Kalendertage vor Beginn kostenlos möglich. Ab 14 Tage vor Beginn fallen 40% des bezahlten Betrags an. Erfolgt die Rechnungslegung innerhalb der 14 Tage, bleibt die Zahlschuld der Stornogebühr aufrecht, auch wenn noch nicht gezahlt wurde. Ab 24 Stunden vor Beginn fallen 100% Stornogebühren an.
Teilnehmer können andere Personen schicken um an ihrer statt am Workshop teilzunehmen.
TERMINÄNDERUNGEN / ABSAGEN
Organisatorisch bedingte Terminänderungen können erforderlich werden und seitens Wolfsgeheul vorgenommen werden. Diese werden jedoch selbstverständlich rechtzeitig an die TeilnehmerInnen kommuniziert. Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Bei Nichterreichen der Mindestanzahl muss die Veranstaltung leider abgesagt werden. Bei Ausfall einer Veranstaltung aufgrund Krankheit des Coaches oder sonstige unvorhergesehene bzw. unabwendbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber Wolfsgeheul aufgrund von Absage oder kurzfristig notwendig gewordener Terminänderung können daraus nicht abgeleitet werden.
Wurde bereits eine Teilnahmegebühr entrichtet, wird der Betrag als Leistung für den Ersatztermin angerechnet. Sollte der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden können, wird der Betrag selbstverständlich rücküberwiesen.
AUSSCHLUSS VON WORKSHOP, EINZELSTUNDE, GRUPPENUNTERRICHT
Wolfsgeheuls kann Personen vor Ort auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausschließen. Dies ist möglich im Falle von zum Beispiel berauschten oder verbal ausfälligen Teilnehmern, unpassenden Störungen der anderen TeilnehmerInnen, ungebührlichem Verhalten oder Ähnlichem. Sollte sich die Lage nach Ermahnung durch Wolfsgeheul nicht bessern, kann der/die Teilnehmer/in vom Unterricht ausgeschlossen werden. Dies ist bei Gruppenunterricht und Workshops auch im Sinne der anderen Teilnehmer, um deren Lernerfolg sicherzustellen und ihren Anspruch auf Leistung zu wahren. Die ausgeschlossenen TeilnehmerInnen sind in der Folge verpflichtet, die Kosten für die gebuchte Leistung binnen 10 Werktagen zu entrichten.
SCHNUPPERCOACHING
Pro Person kann nur eine Schnuppereinheit konsumiert werden, egal in welcher Form (Einzeln, Gruppe, ect.).
Das Schnuppercoaching kostet EUR 10,00. Falls nicht schon bei Buchung bezahlt, wird die Rechnung kurz nach Ende der Scchnuppereinheit per Mail zugesandt.
Bei Nichterscheinen oder bei kurzfristiger Absage der Schnupperstunde (weniger als 48 Stunden vorher) wird der Betrag von EUR 10,00 als Bearbeitungsgebühr verrechnet. Die Rechnung wird übermittelt und ist binnen 10 Werktagen zu begleichen.
Eine neuerliche Schnupperstunde – das heißt nach einer bereits versäumten bzw. außerhalb der Stornofrist von 48 Stunden abgesagten – kostet den vollen Stundenpreis.
GERICHTSSTAND
Es gilt österreichisches Recht. Sachlich und örtlich zuständig ist das Bezirksgericht Neunkirchen, dies wird als Gerichtsstand vereinbart.